Treppenhausreinigung in Karlsruhe

Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften: ein fester Turnus, eine feste Ansprechperson und ein Nachweis darüber, wann gereinigt wurde.

Reinigungskraft von DRAICO wischt das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Karlsruhe
Für Verwaltungen und Eigentümer

Weniger Beschwerden, mehr Nachweis

Im Treppenhaus fällt sofort auf, wenn eine Reinigung ausgefallen ist. Wir arbeiten nach festem Turnus, dokumentieren die Durchführung und sind für Rückfragen der Verwaltung erreichbar. Auf Wunsch übernehmen wir auch Zusatzleistungen wie das Stellen der Mülltonnen oder die Pflege der Außenanlagen.

Treppenhaus & Flure
Kehren, Wischen, Geländer und Handläufe, Fensterbänke und Briefkastenanlage.
Keller & Speicher
Gangflächen und Zugänge im vereinbarten Turnus.
Tiefgarage
Kehren der Fahrgassen, Reinigung von Zugängen und Treppen.
Aufzug
Kabine, Spiegel und Bedienelemente.
Außenbereiche
Zugangswege, Hofflächen und Müllplatz.
Nachweis
Reinigungsnachweis im Objekt oder digital an die Verwaltung.
Leistungsumfang

Was zur Treppenhausreinigung gehört

Welche Flächen in welchem Turnus gereinigt werden, halten wir im Leistungsverzeichnis fest. Typisch sind diese Arbeiten:

Treppenhaus

  • Stufen und Podeste kehren und feucht wischen
  • Handläufe und Geländer
  • Wohnungstüren außen, Briefkastenanlage, Klingeltableau
  • Lichtschalter und Fensterbänke
  • Spinnweben entfernen

Eingang und Nebenräume

  • Hauseingang und Eingangstür
  • Sauberlaufmatte
  • Aufzugskabine, Türen und Tableau
  • Kellergänge und Waschküche
  • Fahrradraum

Außenbereiche

  • Zugangswege kehren
  • Mülltonnenplatz
  • Hofflächen
  • Tiefgarage nach Absprache
So einfach geht's

In drei Schritten zum Angebot

1

Anfrage

Kurz beschreiben, worum es geht – per WhatsApp, Formular oder telefonisch.

2

Besichtigung

Kostenlos vor Ort, damit die Kalkulation zu Ihrem Objekt passt.

3

Angebot in 8 h

Mit Leistungsverzeichnis und festem Preis – unverbindlich.

Turnus

Turnus und Abstimmung mit der Hausverwaltung

Üblich ist eine wöchentliche oder 14-tägige Reinigung, in stark frequentierten Häusern auch häufiger. Nebenräume wie Keller oder Tiefgarage werden oft in einem längeren Turnus gereinigt. Den Umfang halten wir so fest, dass die Kosten in der Nebenkostenabrechnung nachvollziehbar umgelegt werden können. Ein typisches Beispiel:

  • Wöchentlich oder 14-tägig: Treppenhaus und Eingang
  • Monatlich: Keller und Waschküche
  • Quartalsweise: Treppenhausfenster, Tiefgarage
  • Nach Bedarf: Sonderreinigung, etwa nach Umzügen

Häufige Fragen

Übernehmen Sie auch den Mülltonnendienst?+

Ja, das Bereitstellen und Zurückstellen der Tonnen können wir als Zusatzleistung übernehmen.

Wie oft wird gereinigt?+

Üblich sind wöchentlich oder 14-täglich. Bei stark frequentierten Häusern auch häufiger.

Wer haftet bei Schäden?+

Wir sind über eine Betriebshaftpflicht versichert. Schäden werden gemeldet und reguliert.

Sind die Kosten auf die Mieter umlegbar?+

Die Kosten der Gebäudereinigung zählen grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung. Wir weisen die Leistungen so aus, dass Sie sie in der Abrechnung zuordnen können.

Arbeiten Sie nur für Hausverwaltungen?+

Nein. Wir arbeiten für Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und private Vermieter.

Wie sehen die Bewohner, wann gereinigt wurde?+

Auf Wunsch hängen wir einen Reinigungsplan im Treppenhaus aus, auf dem jeder Termin abgezeichnet wird.

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